EUROSOLAR-Wahlprüfsteine Berlin 2006: CDU-Antworten
Transparenz
1) Das wissen wir nicht, die Frage ist an den rot-roten
Senat zu richten. Sofern wir rechtzeitig von solchen Wettbewerben erfahren
sollten, werden wir eine entsprechende parlamentarische Initiative ergreifen.
2) Die stark gestiegenen Energiekosten haben bereits
dazu geführt, dass die Energiepolitik zu einem zentralen Thema in jeder
öffentlichen Diskussion geworden ist: Es gibt kein Erkenntnisdefizit
mehr, auf das der Staat reagieren müsste.
Gebäude
1) Die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden
ist ein permanentes Ziel der Berliner Politik, beispielhaft hinzuweisen ist
auf das unter der (DU-Regierung eingeführte Modell der Energiesparpartnerschaften,
bei dem privates Kapital aktiviert wird, das aus dem Landeshaushalt nicht
bereitgestellt werden kann.
2) Die möglichst rasche Ausstattung ist anzustreben,
jedoch ist eine konkrete Beantwortung nur möglich, wenn man Einsicht
in das Datenmaterial der BIM über die Liegenschaften Berlins nehmen könnte.
Insofern ist eine genaue Beantwortung nur durch den Senat möglich.
3) Siehe Antwort zu 1 und 2
4) Wir unterstützen nachhaltig die Ausweitung des
Fifty/fifty-Programms und sind ebenfalls für eine
Garantie.
5) Die im mehrheitlichen Eigentum des Landes befindlichen
Betriebe unternehmen aus eigener Kraft erhebliche Anstrengungen zum Energiesparen,
um so im eigenen Interesse die Betriebskosten zu senken. Die Zeit für
Auflagen ist schon lange vorbei, weil sich Energiesparen als Managementaufgabe
etabliert hat.
6) Der Berliner Senat war bis heute nicht in der Lage,
ein novelliertes Berliner Landesenergiegesetz vorzulegen; es war daher nicht
möglich einen gesellschaftlichen und politischen Diskurs zu führen.
Ein untauglicher Entwurf von SPD und PDS sieht nur Auflagen für Private
vor.
7) Ob eine Heizkostenverteilung Heizenergie sparen würde
oder ob nur die Kosten verursachungsgerechter verteilt werden würden
muss noch näher untersucht werden. Wenn z. B. alle Wohnungen darauf hin
zu wenig geheizt würden, entstünden z. B. an anderer Stelle Folgekosten
(Schimmelbildung).
8) Wir gehen davon aus, das die Verwaltung die KFW-Programme
nutzt, soweit damit ein Vorteil verbunden ist. Im Übrigen wird in einer
Stadt ohne Wirtschaftswachstum auch wenig Investitionsneigung bestehen.
9) In der novellierten Bauordnung sind die Ziele des
Energiesparens bereits hinreichend verankert. Zu differenzierte Regelungen
würden lediglich zu mehr Bürokratie ohne signifikante Verbesserungen
führen.
10) Für die energetische Gebäudesanierung sind
bereits seit Jahren Ansätze im Haushaltsplan enthalten.
11) Wir gehen davon aus, dass die BIM über entsprechende
Planungen verfügt, eine Offenlegung wäre sinnvoll.
12) Angesichts der Überschuldung des Landes nutzen
solche Hinweise des Rechnungshofes nicht, da er nicht konkret zu erkennen
gibt, welche Aufwände er für gerechtfertigt hält. Bei rasant
steigenden Energiekosten nur die steigenden Ausgaben dafür zu kritisieren,
ist keine qualitative Argumentation.
13 Die Planung und Durchführung von Gebäudesanierungsmaßnahmen
liegt im beschriebenen Fall allein im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung
der Gesellschaft. Eingriffe der Politik sind - durch Gerichtsurteil bestätigt
- nicht möglich.
Energiebereitstellung
1) Die Frage unterstellt, dass so etwas durch Regierungsbeschluss
möglich sein könnte: Weder Anlagen noch betriebliche Konzepte werden
vom Staat finanziert oder erarbeitet.
2) Eine Solaranlagenverordnung lehnen wir ab. Weiteres
regelt der Markt. Die öffentlichen Dächer stehen im ausreichenden
Maße zur Verfügung.
3) Sie wissen auch, dass trotz eines großen Angebots
an Dachflächen (insb. auf öffentlichen Gebäuden) die Nachfrage
aus dem privaten und gewerblichen Bereich relativ gering ist.
4) Windkraftanlagen in Berlin halten wir für nicht
zielführend. Für diese anerkannte Energiegewinnungstechnologie brauchen
wir keine einzelnen Prestigeobjekte mehr.
5) Die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung kann
nur im Einzelfall, abhängig von der Marktsituation und den betriebswirtschaftlichen
Faktoren, entschieden werden. Klärschlamm und Biogut stehen angesichts
langfristig angelegter 'Nutzungen durch die BWB und BSR gar njcht zur Verfügung.
6) Es kann vieles gemacht werden; dieser Vorschlag dürfte
aber energiepolitisch kaum ins Gewicht fallen und wäre damit auch nicht
Gegenstand der Regelungsebene einer Landesregierung. Zudem wird die Holzverfeuerung
wegen der Abluftproblematik bereits wieder kontrovers diskutiert.
7) Eine Aussage hierzu wäre erst nach einer genauen
Kosten-Wirkungsanalyse und einer Gesamtenergiebilanz möglich.
8) Der Tagebau ist bereits erheblich zurückgefahren
worden und die Abbaugebiete sind zum großen Teil renaturiert worden.
Die Möglichkeiten einer Landesregierung, Energiekonzerne zu beeinflussen,
sind allenfalls auf gesetzlicher Grundlage möglich. Die geschilderte
Gefahr sehen wir nicht.
9) Nein, die Entscheidung trifft jeder frei.
10) Die öffentliche Hand muss ihre Entscheidungen
auch vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten treffen. Rein
ideologisch begründete Entscheidungen verbieten sich schon aus der Verantwortung
dem Steuerzahler gegenüber. Zudem wird immer mehr die früher auch
positiv gesehene Kraft-Wärme-Koppelung in ihrem Anteil zurückgefahren.
11) Siehe Antwort zu 10.
12) Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden,
um den Wettbewerb im Energiesektor zu stärken, insb. die Fragen der Durchleitungsrechte
und Gebühren sind noch nicht hinreichend, d.h. kundenorientiert, umgesetzt.
13) Im Sommer dieses Jahres haben wir leider noch keinen
Einfluss im Bundesrat. Da wir nicht über den Informations- und Datenbestand
der Landesregierung verfügen, kann die Frage gegenwärtig nicht seriös
beantwortet werden.
14) Wir sind gegen die Erhöhung der Ökosteuer,
die Senkung der Lohnnebenkosten bleibt vorrangiges Ziel, kann aber auch mit
anderen Mitteln erreicht werden.
15) und 16) Das EEG des Bundes wird erst in einigen Jahre
konkret bewertet werden können, erst dann sollte ggf. über eine
Änderung/Anpassung gesprochen werden. Grundsätzlich ist dabei das
Ziel eines Subventionsabbaus im Auge zu behalten.
Verkehr
1) Nein, die Entscheidung für die Nutzung des ÖPNV
obliegt jedem selbst; die Auswirkungen auf Handel und Wirtschaft wären
negativ. Selbstverständlich werben wir für unser leistungsfähiges
und attraktives ÖPNV-Angebot, und zwar stadtweit.
2) Die drastische Reduzierung der letzten Jahre im Fahrzeugbestand
ist offenbar nicht zur Kenntnis genommen worden.
3) Nein, auf Grund der sehr unterschiedlichen Anforderungen
an die (Spezial-) Fahrzeuge unmöglich. Eine reine Personenbeförderung
findet kaum noch statt.
4) ja, wenn das sachgerecht ist.
5) Auch das hängt von der Effektivität und Effizienz
ab.
6) Berlin verfügt bereits über eine hervorragende,
zumindest in Deutschland beispiellose, Verkehrsinfrastruktur, die sicher an
einigen Stellen noch weiter optimiert werden kann. Ein plakatives "Mehr" kann
angesichts unserer Finanzen nur Wählertäuschung sein.
7) Über die Fahrzeugbeschaffung bei der BVG entscheidet
allein die Geschäftsführung des Unternehmens, dabei ist schon heute
selbstverständlich, dass zumindest EU-Standards auch perspektivisch eingehalten
werden.
Wie Sie aus unseren Antworten bemerken, sind in Berlin bereits schon jetzt
viele umweltpolitische Zielsetzungen umgesetzt worden. Weitere sinnvolle Maßnahmen
sind nicht zuletzt von der Haushaltssituation abhängig. Diesbezügliche
Ausführungen ersparen wir uns dieser Stelle angesichts einer Landesregierung,
die in 5 Jahren 20 Milliarden Euro zusätzliche Schulden angehäuft
hat.