EUROSOLAR-Wahlprüfsteine Berlin 2006: CDU-Antworten

Transparenz

1)     Das wissen wir nicht, die Frage ist an den rot-roten Senat zu richten. Sofern wir rechtzeitig von solchen Wettbewerben erfahren sollten, werden wir eine entsprechende parlamentarische Initiative ergreifen.

2)     Die stark gestiegenen Energiekosten haben bereits dazu geführt, dass die Energiepolitik zu einem zentralen Thema in jeder öffentlichen Diskussion geworden ist: Es gibt kein Erkenntnisdefizit mehr, auf das der Staat reagieren müsste.

Gebäude

1)     Die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden ist ein permanentes Ziel der Berliner Politik, beispielhaft hinzuweisen ist auf das unter der (DU-Regierung eingeführte Modell der Energiesparpartnerschaften, bei dem privates Kapital aktiviert wird, das aus dem Landeshaushalt nicht bereitgestellt werden kann.

2)     Die möglichst rasche Ausstattung ist anzustreben, jedoch ist eine konkrete Beantwortung nur möglich, wenn man Einsicht in das Datenmaterial der BIM über die Liegenschaften Berlins nehmen könnte. Insofern ist eine genaue Beantwortung nur durch den Senat möglich.

3)     Siehe Antwort zu 1 und 2

4)    Wir unterstützen nachhaltig die Ausweitung des Fifty/fifty-Programms und sind     ebenfalls für eine Garantie.

5)     Die im mehrheitlichen Eigentum des Landes befindlichen Betriebe unternehmen aus eigener Kraft erhebliche Anstrengungen zum Energiesparen, um so im eigenen Interesse die Betriebskosten zu senken. Die Zeit für Auflagen ist schon lange vorbei, weil sich Energiesparen als Managementaufgabe etabliert hat.

6)    Der Berliner Senat war bis heute nicht in der Lage, ein novelliertes Berliner Landesenergiegesetz vorzulegen; es war daher nicht möglich einen gesellschaftlichen und politischen Diskurs zu führen. Ein untauglicher Entwurf von SPD und PDS sieht nur Auflagen für Private vor.

7)     Ob eine Heizkostenverteilung Heizenergie sparen würde oder ob nur die Kosten verursachungsgerechter verteilt werden würden muss noch näher untersucht werden. Wenn z. B. alle Wohnungen darauf hin zu wenig geheizt würden, entstünden z. B. an anderer Stelle Folgekosten (Schimmelbildung).

 
8)     Wir gehen davon aus, das die Verwaltung die KFW-Programme nutzt, soweit damit ein Vorteil verbunden ist. Im Übrigen wird in einer Stadt ohne Wirtschaftswachstum auch wenig Investitionsneigung bestehen.

9)     In der novellierten Bauordnung sind die Ziele des Energiesparens bereits hinreichend verankert. Zu differenzierte Regelungen würden lediglich zu mehr Bürokratie ohne signifikante Verbesserungen führen.
10)    Für die energetische Gebäudesanierung sind bereits seit Jahren Ansätze im Haushaltsplan enthalten.

11)    Wir gehen davon aus, dass die BIM über entsprechende Planungen verfügt, eine     Offenlegung wäre sinnvoll.

12)    Angesichts der Überschuldung des Landes nutzen solche Hinweise des Rechnungshofes nicht, da er nicht konkret zu erkennen gibt, welche Aufwände er für gerechtfertigt hält. Bei rasant steigenden Energiekosten nur die steigenden Ausgaben dafür zu kritisieren, ist keine qualitative Argumentation.

13    Die Planung und Durchführung von Gebäudesanierungsmaßnahmen liegt im beschriebenen Fall allein im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der Gesellschaft. Eingriffe der Politik sind - durch Gerichtsurteil bestätigt - nicht möglich.

Energiebereitstellung

1)    Die Frage unterstellt, dass so etwas durch Regierungsbeschluss möglich sein könnte: Weder Anlagen noch betriebliche Konzepte werden vom Staat finanziert oder erarbeitet.

2)    Eine Solaranlagenverordnung lehnen wir ab. Weiteres regelt der Markt. Die öffentlichen Dächer stehen im ausreichenden Maße zur Verfügung.

3)    Sie wissen auch, dass trotz eines großen Angebots an Dachflächen (insb. auf öffentlichen Gebäuden) die Nachfrage aus dem privaten und gewerblichen Bereich relativ gering ist.

4)    Windkraftanlagen in Berlin halten wir für nicht zielführend. Für diese anerkannte Energiegewinnungstechnologie brauchen wir keine einzelnen Prestigeobjekte mehr.

5)    Die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung kann nur im Einzelfall, abhängig von der Marktsituation und den betriebswirtschaftlichen Faktoren, entschieden werden. Klärschlamm und Biogut stehen angesichts langfristig angelegter 'Nutzungen durch die BWB und BSR gar njcht zur Verfügung.

6)    Es kann vieles gemacht werden; dieser Vorschlag dürfte aber energiepolitisch kaum ins Gewicht fallen und wäre damit auch nicht Gegenstand der Regelungsebene einer Landesregierung. Zudem wird die Holzverfeuerung wegen der Abluftproblematik bereits wieder kontrovers diskutiert.

7)    Eine Aussage hierzu wäre erst nach einer genauen Kosten-Wirkungsanalyse und einer Gesamtenergiebilanz möglich.

8)    Der Tagebau ist bereits erheblich zurückgefahren worden und die Abbaugebiete sind zum großen Teil renaturiert worden. Die Möglichkeiten einer Landesregierung, Energiekonzerne zu beeinflussen, sind allenfalls auf gesetzlicher Grundlage möglich. Die geschilderte Gefahr sehen wir nicht.

9)    Nein, die Entscheidung trifft jeder frei.

10)    Die öffentliche Hand muss ihre Entscheidungen auch vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten treffen. Rein ideologisch begründete Entscheidungen verbieten sich schon aus der Verantwortung dem Steuerzahler gegenüber. Zudem wird immer mehr die früher auch positiv gesehene Kraft-Wärme-Koppelung in ihrem Anteil zurückgefahren.

11)     Siehe Antwort zu 10.

12)    Es müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Wettbewerb im Energiesektor zu stärken, insb. die Fragen der Durchleitungsrechte und Gebühren sind noch nicht hinreichend, d.h. kundenorientiert, umgesetzt.

13)    Im Sommer dieses Jahres haben wir leider noch keinen Einfluss im Bundesrat. Da wir nicht über den Informations- und Datenbestand der Landesregierung verfügen, kann die Frage gegenwärtig nicht seriös beantwortet werden.

14)    Wir sind gegen die Erhöhung der Ökosteuer, die Senkung der Lohnnebenkosten bleibt vorrangiges Ziel, kann aber auch mit anderen Mitteln erreicht werden.

15)    und 16) Das EEG des Bundes wird erst in einigen Jahre konkret bewertet werden können, erst dann sollte ggf. über eine Änderung/Anpassung gesprochen werden. Grundsätzlich ist dabei das Ziel eines Subventionsabbaus im Auge zu behalten.

Verkehr

1)    Nein, die Entscheidung für die Nutzung des ÖPNV obliegt jedem selbst; die Auswirkungen auf Handel und Wirtschaft wären negativ. Selbstverständlich werben wir für unser leistungsfähiges und attraktives ÖPNV-Angebot, und zwar stadtweit.

2)    Die drastische Reduzierung der letzten Jahre im Fahrzeugbestand ist offenbar nicht zur Kenntnis genommen worden.

3)    Nein, auf Grund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an die (Spezial-) Fahrzeuge unmöglich. Eine reine Personenbeförderung findet kaum noch statt.

4)    ja, wenn das sachgerecht ist.

5)    Auch das hängt von der Effektivität und Effizienz ab.

6)    Berlin verfügt bereits über eine hervorragende, zumindest in Deutschland beispiellose, Verkehrsinfrastruktur, die sicher an einigen Stellen noch weiter optimiert werden kann. Ein plakatives "Mehr" kann angesichts unserer Finanzen nur Wählertäuschung sein.

7)    Über die Fahrzeugbeschaffung bei der BVG entscheidet allein die Geschäftsführung des Unternehmens, dabei ist schon heute selbstverständlich, dass zumindest EU-Standards auch perspektivisch eingehalten werden.

Wie Sie aus unseren Antworten bemerken, sind in Berlin bereits schon jetzt viele umweltpolitische Zielsetzungen umgesetzt worden. Weitere sinnvolle Maßnahmen sind nicht zuletzt von der Haushaltssituation abhängig. Diesbezügliche Ausführungen ersparen wir uns dieser Stelle angesichts einer Landesregierung, die in 5 Jahren 20 Milliarden Euro zusätzliche Schulden angehäuft hat.


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